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Der Steuerausfall von 45 Mio. Euro Mindest-Körperschaftssteuer pro Jahr werde sich von 2014 bis 2016 um 115 Mio. Euro Kapitalertragsteuer erhöhen, so das Finanzministerium. Das Resultat: Die GmbH light Version von 2013 wird bald Geschichte sein. Die geplanten Änderungen auf einen Blick:

 

  • Die Gründung mit nur 5.000 Euro Kapital soll weiterhin möglich sein
  • Das Gesellschaftskapital wird ab 1. März wieder 35.000 Euro (statt bisher 10.000) betragen. Nebeneffekt: Die Mindest-KöSt beträgt wieder 1.750 Euro pro Jahr (statt bisher nur 500 Euro)
  • Innerhalb von 10 Jahren muss das Kapital auf mindestens die Hälfte des Gesellschaftskapitals -  sprich 17.500 Euro - aufgestockt werden.

 
Das Abgabenänderungsgesetz soll am 1. März 2014 in Kraft treten.

Die "Junge Wirtschaft" hat als Reaktion auf die geplanten Änderungen eine Protestaktion gestartet. Weitere Details zur Protestaktion und Infos wie man diese unterstützen kann, finden Sie hier.


Quellen:
derstandard.at
wirtschaftsblatt.at
jungewirtschaft.at